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   OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 47/08   

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OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 47/08 (https://dejure.org/2010,29727)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.12.2010 - 2 A 47/08 (https://dejure.org/2010,29727)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 2 A 47/08 (https://dejure.org/2010,29727)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der fehlenden Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung zur Prüfung trotz Beantragung der Ablegung einer Prüfung nach der nicht mehr geltenden Prüfungsordnung durch den Prüfling; Vereinbarkeit der Geltendmachung des Fehlens von Voraussetzungen für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BremVwVfG § 46
    Geltendmachung der fehlenden Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung zur Prüfung trotz Beantragung der Ablegung einer Prüfung nach der nicht mehr geltenden Prüfungsordnung durch den Prüfling; Vereinbarkeit der Geltendmachung des Fehlens von Voraussetzungen für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 47/08
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 883).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 47/08
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 883).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 47/08
    Eine die Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO dargelegt, wenn die Antragsschrift einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in der Rechtsprechung der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung der selben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. OVG Bremen, B. v. 29.03.2006 - 2 A 356/05.A m.w.N.; BVerwG, B. v. 19.09.1997 - 7 B 261.97 - zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO für die Revisionszulassung).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2010 - 2 A 47/08
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 883).
  • VG Berlin, 20.09.2017 - 12 K 488.16

    Feststellung, dass das Bachelorstudium der Politikwissenschaft endgültig nicht

    Danach darf der Prüfling sich nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, z. B. einer bestimmten Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens zustimmen und diese später beanstanden (OVG Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 A 47/08 - juris).
  • OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17

    Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Regelaltersrente der

    Die vom Kläger aufgeworfenen Fragen nach der Auslegung des § 55 Abs. 4 BeamtVG a.F. bzw. § 66 Abs. 4 BremBeamtVG entsprechen dem in verwaltungsgerichtlichen Verfahren üblichen Schwierigkeitsgrad und lassen sich bereits durch Auswertung und Anwendung der hierzu ergangenen und gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung klären (vgl. zum Maßstab des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.12.2010 - 2 A 47/08 - und vom 17.03.2017 - 2 LA 46/16 -).
  • VG Berlin, 19.04.2022 - 12 K 20.21

    Endgültiges Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an integrierten

    Im Prüfungsrecht kann dieses Verbot zum Tragen kommen, wenn ein Prüfling eine bestimmte Ausgestaltung der Prüfung wünscht, sich sodann aber später darauf beruft, dass dies rechtswidrig gewesen sei (OVG Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 A 47/08 - juris Rn. 30; VG Dresden, Urteil vom 8. März 2018 - 5 K 2386/16 - juris Rn. 54).
  • VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Danach darf der Prüfling sich nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, zum Beispiel einer bestimmten Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens zustimmen und diese später beanstanden (OVG Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 A 47/08 -, juris, Rn. 23, 30f.; VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - 3 K 425.14 -, juris, Rn. 41; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 216).
  • VG Berlin, 11.12.2018 - 3 K 800.17

    Verlängerung einer Anpassungsmaßnahme betreffend die Anerkennung einer in Spanien

    Er oder sie darf sich mit seiner Rüge auch nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, also bspw. nicht zunächst einer konkreten, bestimmten Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens zustimmen und diese Ausgestaltung dann später - wenn er das gewünschte Prüfungsergebnis nicht erreicht hat - beanstanden (vgl. Niehues /Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 216, m. w. N.; OVG Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 A 47/08 -, juris Rn. 30; VG Berlin, Urteil vom 8. September 2015 - VG 3 K 425.14 -, juris Rn. 41).
  • VG Berlin, 08.09.2015 - 3 K 425.14

    Abiturprüfung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife

    Er darf sich mit seiner Rüge auch nicht in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, also bspw. nicht zunächst einer konkreten, bestimmten Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens zustimmen und diese Ausgestaltung dann später - wenn er das gewünschte Prüfungsergebnis nicht erreicht hat - beanstanden (vgl. Niehues, a. a. O., Rn. 216, m. w. N.; OVG Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 A 47/08 - Rn. 30, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 27.02.2019 - 4 K 2383/17
    vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht 7. Auflage, Rn. 215 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 A 47/08 - juris.
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